Am gestrigen Mittwoch hat Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams bestätigt, dass die Todesstrafe gegen den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal verfassungswidrig ist. Der Ankläger verzichtet endgültig darauf, weiter auf eine Hinrichtung des Menschenrechtsaktivisten zu drängen, dessen Inhaftierung sich am morgigen Freitag zum 30. Mal jährt. Zuvor hatten US-Bundesgerichte bereits viermal festgestellt, dass das Todesurteil auf Rechtsbrüchen im ursprünglichen Verfahren von 1982 basiert. Zuletzt hat das der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 2011 klargestellt. Immer wieder waren die Anklagebehörden dagegen jedoch vorgegangen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte bereits im Jahr 2000 festgestellt, dass das gesamte Verfahren »einen Bruch internationaler Mindeststandards für die Sicherung fairer Verfahren« darstelle und deshalb ein neues Verfahren notwendig sei.
Das Todesurteil ist nun endgültig vom Tisch - ein großer Sieg für Abu-Jamal. Dennoch wird die internationale Solidaritätsbewegung, unterstützt von zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens und verschiedenen regionalen und nationalen Parlamenten, nun erst recht die Freilassung des seit drei Jahrzehnten inhaftierten Journalisten fordern.
In Philadelphias Constitution Center werden am Freitag Sprecherinnen und Sprecher aus den gesamten USA die Stimme gegen die anhaltende Inhaftierung erheben. Lebenslänglich ohne Entlassung im Gefängnis ist keine Alternative. Begleitet wird der Jahrestag von Protesten und Veranstaltungen in Mexiko, Kanada, Frankreich, Großbritanien, der Schweiz, Österreich und der Bundesrepublik: z.B. am Samstag um 16 Uhr vor der Nürnberger Lorenzkirche.
Die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal ist im Frühjahr 2011 vom Legal Defense Fund des National Association for the Advancement of Colored People (NAACP-LDF) übernommen worden, die in dem Fall eines der wichtigsten Bürgerrechtsverfahren in den USA erachten.
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