Belgien darf Rapper Valtònyc nicht an Spanien ausliefern

ZLV Zeitung vum Letzeburger Vollek
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Der in Spanien wegen »Terrorverherrlichung« verurteilte Rapper Valtònyc darf nicht vom EU-Mitglied Belgien an das EU-Mitglied Spanien ausgeliefert werden. Das entschied ein belgisches Gericht am Dienstag in Gent, berichtete die Nachrichtenagentur Belga. Ein früheres Urteil derselben Instanz hatte der belgische Kassationshof im Januar in Teilen aufgehoben. Deshalb mußte das Genter Gericht sich nun abermals mit dem Fall befassen. Die Staatsanwaltschaft kann noch einmal Rechtsmittel dagegen einlegen.

Der Rap-Musiker aus Mallorca mit dem bürgerlichen Namen Josep Miquel Arenas war 2017 in Spanien wegen »Verherrlichung des Terrorismus« der baskischen Untergrundorganisation ETA und »Beleidigung der Krone« in seinen Songs zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden und floh daraufhin 2018 nach Belgien. Mit Valtònycs Fall hatte sich zwischenzeitlich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befaßt.

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek